NEU: GAS-SIGNALREVOLVER ZORAKI R2, VERCHROMTE 3"-VERSION, Kal. 9mm RK, FREI AB 18 JAHREN!!!

NEU: GAS-SIGNALREVOLVER ZORAKI R2, VERCHROMTE 3"-VERSION, Kal. 9mm RK, FREI AB 18 JAHREN!!!

Gas-/Signal-/Schreckschussrevolver Zoraki R2 in 3-Zoll-Ausführung, verchromt, Kal. 9mm RK!!!

 

Zoraki R2 Chrom 3''

 

Seit ihrer Markteinführung überzeugen die Gas-Signalwaffen von Zoraki mit einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis. Material, Verarbeitung und die damit einhergehende Funktionalität sowie Zuverlässigkeit suchen ihresgleichen auf dem deutschen Markt.

 

Der Zoraki R2 Signalrevolver ergänzt ab jetzt den erfolgreichen Zoraki R1 Revolver. Er ist, wie auch der R1, ein hochwertig verarbeiteter Gas-Signalrevolver aus dem Hause Atak Arms mit integrierter Fallsicherung, Griffstück aus Metall und Griffschalen aus schlagfestem Kunststoff.

Diverse Bauteile sind aus hochwertigem Stahl gefertigt und sorgfältig verarbeitet.

 

Durch seinen Single-/Double-Action Abzug eignet sich der Revolver auch perfekt zum Selbstschutz. Der Zoraki R2 Gasrevolver liegt gewohnt gut in der Hand. Der Signalrevolver wird im schwarzen Polymerkoffer mit Schaumeinlagen geliefert. Abschussbecher für Signalsterne und Putzbürste sind ebenfalls dabei.

 

  • Gewicht: ca. 760g
  • Länge: ca. 19,5 cm
  • Kaliber: 9 mm R.
  • Schuss: 6
  • Munition: Gas / Knall
  • Abzug: SA / DA

 

Frei ab 18 Jahren!  Amtlicher Altersnachweis erforderlich!

 

Preis: 179,--EUR incl. MwSt, zzgl. Versandkosten. Die MwSt ist ausweisbar.

 

 

Hinweise zum Erwerb und zum Führen von Schreckschusswaffen (SRS-Waffen):

Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen:
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Führen von Gas- und Signalwaffen:
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – Kleiner Waffenschein.
 
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Das Führen von Schreckschuss- Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar!

 

 

Informationen gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:

 

Hersteller:

ESC
Am Rotbuehl 3
89564 Nattheim bei Heidenheim
+49-7321-91077-30
office@escgmbh.biz

 

EU Verantwortliche Person:

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